Beitrag aus Wissenswertes

19
Sep

Die neue GOZ 2012

GOZ 2012
Wissenswertes

Neue Gebührenordnung seit Anfang 2012
Die Bundesregierung hat mit Wirkung zum 01.01.2012 eine neue Gebührenordnung (GOZ) für zahnärztliche Leistungen verabschiedet. Die letzte GOZ war mehr als 25 Jahre alt und in vielen Teilen überholt. So waren beispielsweise wichtige Therapien wie die professionelle Zahnreinigung oder eine Laser-Behandlung von der alten GOZ nicht erfasst. Es bestand daher dringender Neuregelungsbedarf.

Was bedeutet das für unsere Patienten?
Wird nun alles teurer, werden sich viele von Ihnen fragen? Einige Medien tragen leider eher zur Verunsicherung als zur Aufklärung bei. Grundsätzlich regelt die GOZ die Vergütung von zahnärztlichen Leistungen für

  • Privatpatienten,
  • Patienten, die gar nicht versichert sind und
  • Patienten, die gesetzlich versichert sind, aber Leistungen in Anspruch nehmen, die außerhalb des Leistungskatalogs der Regelversorgung liegen. Als Beispiel käme hier eine ästhetisch anspruchsvolle, mehrschichtige Kunststofffüllung in Betracht.

Vorteile
Bis zur Novellierung konnten wir Zahnärzte viele der modernen Behandlungsmethoden nur sehr umständlich und aufwendig mit den privaten Versicherern abrechnen, weil sie nicht in der GOZ enthalten waren. Oft verweigerten die Versicherungen die Leistungsübernahme, was für die Patienten zu Diskussionen und Problemen führte.
Die Zahnärzte haben sich aus diesem Grund zusammengetan und dafür eingesetzt, dass die total veraltete GOZ endlich modernisiert und an den aktuellen wissenschaftlichen Stand der Zahnmedizin angepasst wird. Die novellierte GOZ soll nun den aktuellen und vor allem wissenschaftlichen Stand der Zahnmedizin in Leistungsbeschreibungen darstellen. Durch die neuen Leistungsziffern sind die hohe Qualität und das Behandlungsniveau der zahnärztlichen Versorgung nun abrechenbar.

Für Sie als Patienten ist der größte Vorteil, dass Sie Planungssicherheit haben über die Leistungen, die erstattet werden. Die Versicherer können die neuen Leistungsziffern in ihre Verträge aufnehmen und Sie als Patient haben somit bessere Möglichkeiten, die Leistungsfähigkeit der Versicherer zu vergleichen.

Wird der Zahnarztbesuch dadurch viel teurer?
Nicht unbedingt! Es wurden 30% der Leistungen an die heutigen Bedingungen angepasst bzw. in den Leistungskatalog aufgenommen. Bei 70% der Leistungen ändern sich in der Höhe des Honorars nichts. Über alles gesehen rechnet das Bundesgesundheitsministerium mit einer durchschnittlichen finanziellen Mehrbelastung für Patientinnen und Patienten von lediglich 2 Euro pro Jahr und Haushalt.

Das sollten Sie als Patient tun!
Kassenversicherte sind gut beraten, wenn sie sich um eine Zusatzversicherung bemühen. Diese ist dann attraktiv, wenn sie die Leistungen aus der GOZ, die die gesetzliche Krankenkasse nicht abdeckt, zum Teil oder ganz erstattet. Dabei ist zu hinterfragen, ob der Vertrag die neuen GOZ Leistungen beinhaltet.
Soweit wir können, beantworten wir Ihnen gerne Ihre Fragen.

(Beitrag vom 19. September 2012)